Herzlich willkommen bei der Diözesanen
Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen des Bistums Fulda. Ihr
Ansprechpartner bei Fragen / Informationen zum
Mitarbeitervertretungsrecht.
Wir sind die Dachorganisation der
Mitarbeitervertretungen (MAVen) in katholischen Einrichtungen der
Diözese Fulda und vertreten die Interessen der Mitarbeitervertretungen.
Wir beraten MAVen in Fragen der Mitarbeitervertretungsordnung (§ 25 MAVO).
Im Rahmen der Corona-Epidemie werden in den Einrichtungen nach den gesetzlichen Vorgaben Schutzkonzepte entwickelt und umgesetzt. Der Dienstgeber hat diese der MAV vorher rechtzeitig vorzulegen, denn nach §36 „Zustimmung bei Angelegenheiten der Dienststelle“ Absatz 1, Satz 10 sind „Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- oder Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen“ zustimmungspflichtig.
Hat der Dienstgeber es versäumt einen entsprechenden Antrag zu stellen, kann er dies nachholen.
Für die Einführung und Anwendung einer Online-Schulung zum Datenschutz bedarf es der Zustimmung der Mitarbeitervertretungen nach §36 Abs. 1 Nr. 9 MAVO.
Die in der Entscheidung festgelegten Grundsätze sind auf alle IT Programme, IT Systeme und alle Arten von Online-Schulungen übertragbar.
Die DiAG-MAV im Bistum Münster hat gemeinsam mit dem KAB-Berufsverband und billeb health care consult eine neue Musterdienstvereinbarung zur Ein- und Durchführung von „E-Learning“ entwickelt, die wir Euch gerne zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen.
Muster-Dienstvereinbarung E-Learning (hier klicken)
Geschäftsstelle der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Bistum Fulda (DiAG MAV)
c/o Bonifatiushaus
Neuenberger Str. 3 - 5
36041 Fulda
Telefon: 0661 90164551
Fax: 0661 90164552
Bürozeiten:
Donnerstags von 08:00 bis 13:00 Uhr
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im Bistum Fulda (DiAG MAV)
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© DIAG-MAV im Bistum Fulda