Herzlich willkommen bei der Diözesanen
Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen des Bistums Fulda. Ihr
Ansprechpartner bei Fragen / Informationen zum
Mitarbeitervertretungsrecht.
Wir sind die Dachorganisation der
Mitarbeitervertretungen (MAVen) in katholischen Einrichtungen der
Diözese Fulda und vertreten die Interessen der Mitarbeitervertretungen.
Wir beraten MAVen in Fragen der Mitarbeitervertretungsordnung (§ 25 MAVO).
Derzeit finden im gesamten Bistum Strukturprozesse statt, die zu einer Änderung der Struktur der Kirchengemeinden führen. Dabei werden mehrere Kirchengemeinden miteinander fusioniert und gehen entweder auf eine bereits bestehende Kirchengemeinde über oder es wird eine neue Kirchengemeinde gegründet.
Von Mitarbeitervertretungen erreichen uns zu dem Bistumsprozess viele Anfragen. Es soll deshalb auf diesem Wege ein Leitfaden nebst Anlagen für die notwendige Beteiligung der Mitarbeitervertretungen gegeben werden:
Die drei Arbeitshilfen
stehen in einer PDF-Datei zum Download hier bereit!
Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist in der Diözese Fulda zum 01.02.2023 in Kraft getreten.
Mit der Neufassung wird das kirchliche Arbeitsrecht grundlegend
reformiert. Eine der wesentlichen Änderungen dabei ist, dass die private
Lebensgestaltung der Beschäftigten keiner rechtlichen Bewertung mehr
unterliegt und somit dem Dienstgeber entzogen ist. Eine Kündigung etwa
aufgrund von ziviler Wiederheirat oder gleichgeschlechtlichen
Beziehungen soll künftig nicht mehr möglich sein.
Das Kirchliche Amtsblatt mit dem Gesetz zur Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ (GrO-ÄnderungsG) und die Bischöfliche Erläuterungen zum kirchlichen Dienst stehen hier zum Download bereit!
Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist in der Diözese Fulda zum 01.02.2023 in Kraft getreten.
Mit der Neufassung wird das kirchliche Arbeitsrecht grundlegend
reformiert. Eine der wesentlichen Änderungen dabei ist, dass die private
Lebensgestaltung der Beschäftigten keiner rechtlichen Bewertung mehr
unterliegt und somit dem Dienstgeber entzogen ist. Eine Kündigung etwa
aufgrund von ziviler Wiederheirat oder gleichgeschlechtlichen
Beziehungen soll künftig nicht mehr möglich sein.
Das Kirchliche Amtsblatt mit dem Gesetz zur Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ (GrO-ÄnderungsG) und die Bischöfliche Erläuterungen zum kirchlichen Dienst stehen hier zum Download bereit!
Die DiAG-MAV im Bistum Münster hat gemeinsam mit dem KAB-Berufsverband und billeb health care consult eine neue Musterdienstvereinbarung zur Ein- und Durchführung von „E-Learning“ entwickelt, die wir Euch gerne zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen.
Muster-Dienstvereinbarung E-Learning (hier klicken)
Geschäftsstelle der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Bistum Fulda (DiAG MAV)
c/o Bonifatiushaus
Neuenberger Str. 3 - 5
36041 Fulda
Telefon: 0661 90164550
Fax: 0661 90164552
Bürozeiten:
Donnerstags von 08:00 bis 13:00 Uhr
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© DIAG-MAV im Bistum Fulda