AVR-Caritas 2027: Rechte der MAV bei Auskunft, Überleitung und Dienstvereinbarungen

AVR-Caritas 2027: Rechte der MAV bei Auskunft, Überleitung und Dienstvereinbarungen

AVR-Caritas 2027: Rechte der MAV bei Auskunft, Überleitung und Dienstvereinbarungen

# Neuigkeiten DiAG

AVR-Caritas 2027: Rechte der MAV bei Auskunft, Überleitung und Dienstvereinbarungen

Der DIAG-Vorstand informiert:
AVR-Caritas 2027: Rechte der MAV bei Auskunft, Überleitung und Dienstvereinbarungen
Mit der Einführung und Anwendung der AVR-Caritas 2027 stellen sich für die Mitarbeitervertretungen wichtige Fragen: Wann ist die MAV zu beteiligen? Welche Bedeutung hat die verbindliche Auskunft des Dienstgebers vor einem möglichen Überleitungsantrag? Und welche neuen Möglichkeiten ergeben sich durch Dienstvereinbarungen? Das vorliegende Handout gibt hierzu eine rechtliche Einordnung aus MAV- Perspektive. Es soll den
Mitarbeitervertretungen als Orientierung dienen, um Beteiligungsrechte frühzeitig zu erkennen und gegenüber dem Dienstgeber geltend machen zu können.
Neben der Überleitung in die neue Entgeltordnung werden auch Tätigkeitsänderungen sowie neue Öffnungsklauseln für
Dienstvereinbarungen in den Blick genommen.

Handout

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